PRIVATHAFTPFLICHT
Schützen Sie sich und Ihre Familie!
In der Regel heißt es, wer einen Schaden verursacht, muss auch dafür geradestehen und den Schaden ersetzen.
Bereits kleine Schäden, wie ein Rotweinfleck auf dem Sofa des Nachbarn, die sehr ärgerlich sind, können Schäden existenzbedrohend werden, wenn zum Beispiel Personen schwerwiegend verletzt werden. Jahrelange Kosten für Pflege und Behandlungen können bis in die Millionen gehen … Daher sind Sie mit dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können.
Das bekannteste Beispiel ist die Ausfalldeckung. Die Ausfalldeckung leistet gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann.
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Welche Schäden deckt die Privathaftpflichtversicherung?
Gemäß § 823 des BGB haftet jeder mit seinem kompletten Vermögen für den Schaden, den er anderen zufügt. Und das im Zweifel ein Leben lang.
Die Privathaftpflicht übernimmt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus dem privaten Bereich. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Dabei sind alle Handlungen des Versicherungsnehmers als Privatperson versichert. Berufliche sowie außergewöhnlich gefährliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht versichert.
Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Der Versicherungsschutz ist in der Privathaftpflicht ziemlich weit gefasst und individuell.
Bei einem Familienvertrag sind immer der Versicherungsnehmer, der Lebenspartner und die Kinder mitversichert.
Die Kinder des Versicherungsnehmers bleiben in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung so lange mitversichert, bis sie die erste Ausbildung oder das Erststudium abgeschlossen haben und eine dauerhafte Tätigkeit aufnehmen.
Mitversichert sind auch Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel, Katzen und andere zahme Kleintiere. Je nach Gesellschaft können auch Ziegen und Schafe mitversichert sein, sofern sie als Luxustiere ohne landwirtschaftliche Nutzung gehalten werden.
Für Hunde und Pferde muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
Was sind Schäden durch deliktunfähige Kinder?
Kinder sind generell erst ab einem Alter von sieben Jahren deliktfähig, im Straßenverkehr sogar erst mit zehn Jahren.
Verursachen jüngere Kinder einen Schaden, kann der Geschädigte keine Ansprüche geltend machen, da die Haftungsgrundlage fehlt.
Viele Gesellschaften versichern dieses Risiko aber mit und leisten eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer ein berechtigtes Interesse an der Regulierung hat.
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Bei der Vielzahl an Angeboten mit unterschiedlichen Varianten an Zusatzleistungen unterstütze und berate ich Sie gerne dabei den richtigen Versicherer zu finden.
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